E-Bikes helfen Ihnen nicht nur bei der Bewältigung von Verkehrsstaus, sondern sind auch umweltfreundlich. Da Elektrofahrräder auf der ganzen Welt immer beliebter werden, ist es für alle europäischen Fahrradbegeisterten wichtig, die E-Bike-Gesetze auf ihrem Kontinent zu kennen!
Da Deutschland in Bezug auf die Gesetze zur Nutzung von E-Bikes als eines der strengsten Länder der Welt gilt, soll Ihnen dieser Leitfaden dabei helfen, diese zu verstehen.
Die europäische Definition von E-Bike
Gemäß der Richtlinie 2002/24/EG der Europäischen Union muss ein elektrisch unterstütztes Fahrrad (EPAC) Folgendes tun:
- Unterbrechen Sie die Unterstützung durch den Motor schrittweise, wenn der Fahrer eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht oder mit dem Treten aufhört
- Verfügen Sie über einen Motor mit einer Leistung von nicht mehr als 250 Watt
Verschiedene Fahrradklassen in der EU
In Europa gibt es vier Hauptklassen für E-Bikes. In Europa gibt es unterschiedliche E-Bike-Gesetze für die unten aufgeführten E-Bike-Kategorien, und für diese Arten von E-Bikes gelten in ihren jeweiligen europäischen Ländern eigene E-Bike-Gesetze.
- L1e-A: Elektrofahrräder – Diese können eine maximale Motorleistung von 1000 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h haben. Zu den L1e-A-Fahrzeugen gehören sowohl E-Bikes mit Pedal- als auch Gasunterstützung. Sie können auch 2 bis 4 Räder haben und werden als Power Cycles bezeichnet
- L1e-B: Die maximale Leistung dieser Elektrofahrräder beträgt 4000 Watt und die maximal zulässige Geschwindigkeit beträgt 45 km/h. L1e-B-Fahrräder oder Mopeds verfügen nur über eine Tretunterstützung und nur über zwei Räder
- L2e: Ein Elektrofahrzeug mit bis zu 3 Rädern, also dreirädrige Mopeds
- L6e: Ein Elektrofahrzeug mit insgesamt bis zu 4 Rädern, also Elektro-Quads
Die EU-Richtlinie 2002/24/EG befreit die oben genannten Fahrradtypen von der Reifengenehmigung.
E-Bike-Gesetze speziell für Deutschland
Deutschland ist ein fahrradfreundliches Land, das auf die Straßen und Bedingungen aller Radfahrer achtet und für deren Sicherheit sorgt. Fahrräder und E-Bikes sind während der Pandemie beliebter geworden und haben zu einem Anstieg von Umsatz und Nachfrage geführt. Dadurch ist eine Regelung des deutschen Fahrradrechts entstanden, an die sich der Radfahrer ebenso wie beim Autofahren halten muss.
E-Bikes gelten in Deutschland als „Personal Light Electric Vehicles“ und haben eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Mit einem Helm können Sie jedoch schneller fahren. Nachfolgend finden Sie die fünf wichtigsten Gesetze:
- Versicherung und Registrierung
Versicherungs- und Nummernschildpflicht und die maximale Motorleistung beträgt bei E-Bikes 500 Watt. Auch E-Bike-Fahrer müssen Radwege nutzen, wenn keine vorhanden sind, dürfen sie auf Straßen fahren.
- Vermeiden Sie Alkohol und Radfahren
Dies gilt als eine sehr wichtige Regelung des Radverkehrsrechts in Deutschland. Radfahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss ist strengstens verboten. Bei einer Kontrolle durch die Polizei droht dem Radfahrer eine Strafverfolgung.
- Halten Sie Ihr Telefon nicht beim Radfahren
Bei Nichteinhaltung dieser Regel kann die Polizei ein Bußgeld verhängen.
- Radeln Sie auf dem Radweg
Sofern vorhanden, ist das Radfahren auf dem Radweg Pflicht. Sofern kein Hindernis vorliegt, müssen Radfahrer auf diesen ausgewiesenen Spuren radeln. Diese sind normalerweise durch einen Bordstein von der Straße getrennt, haben eine Verlängerung des Gehsteigs mit einem anderen Muster oder einer anderen Farbe oder sind mit einem aufgemalten Fahrradsymbol gekennzeichnet.
- Vermeiden Sie das Radfahren auf Autobahnen oder Autostraßen
In Deutschland ist das Fahrradfahren auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen verboten.
Himo Bikes ist bestrebt, den globalen E-Bike-Markt zu erweitern und unsere Produkte entsprechen den E-Bike-Gesetzen und -Vorschriften verschiedener Länder. Wenn Sie in Deutschland leben oder eine Reise planen, haben wir viele Möglichkeiten für eine komfortable und angenehme Reise!